Alle Fahrer, Besucher und Zuschauer erkennen beim Betreten des Geländes diese Bahnordnung an.
Den Anordnungen der Mitglieder des RCC-Flehingen ist stets Folge zu leisten.
Alle Fahrer haben die Pflicht, auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und der Bahnordnung zu achten. Speziell sind sie verpflichtet, für den Schutz von Zuschauern zu sorgen.
Haftung
Die Nutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Die RCC-Flehingen IG übernimmt für etwaige entstandene Schäden (Personen oder Sachschäden) keine Haftung.
Jeder Fahrer muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die den Modellsport mit abdeckt.
Nutzung
Die Fahrtrichtung ist der Uhrzeigersinn.
Das Betreten oder Befahren der Strecke zu einem anderen Zweck als das Fahren eines Modellautos ist untersagt. Dies gilt auch für Pocket-Bikes, Fahrräder, Inlineskater, City-Roller und ähnlichen Fahrzeugen.
Wenn sich Pferde, Hunde oder andere schreckhafte Tiere dem Gelände nähern, ist der Fahrbetrieb sofort einzustellen und die Autos nur Standgas laufen zu lassen bis die Tiere eine ausreichende Entfernung zu Strecke haben.
Sicherheitsrelevante Teile wie Karosse, funktionierende Bremsen und Rammer müssen montiert sein. Fahren ohne Karosse ist nicht zulässig.
Gastfahrer
Die Bahngebühr für Gastfahrer beträgt für Erwachsene 10 € und für Jugendliche 5 € pro Tag.
Die Gebühr ist vor Fahrtantritt bei einem Mitglied zu entrichten.
Die Gebühr kann nicht zurück erstattet werden, auch wenn durch höhere Gewalt oder technische Defekte das Fahren unterbrochen oder verhindert wird.
Öffnungszeiten
Die Fahrzeiten sind strengstens einzuhalten. Vor allem mit Nitro-Fahrzeugen.
Elektro
Montag bis Freitag
10:00 Uhr – 20:00 Uhr
Samstag, Sonntag & Feiertag
10:00 Uhr – 20:00 Uhr
Verbrenner
Montag, Mittwoch & Freitag
keine Fahrt erlaubt
Dienstag & Donnerstag
16:00 Uhr – 19:00 Uhr
Samstag
14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Sonntag & Feiertag
keine Fahrt erlaubt
Verhalten
Auf der Strecke wird Fairplay und Rücksichtnahme erwartet.
Während des Fahrbetriebs ist der Aufenthalt auf der Strecke strengstens verboten und nur den eingeteilten Streckenposten erlaubt.
Es ist zu vermeiden, jeglichen Treibstoff, auch Tropfmengen auf und in den Boden gelangen zu lassen.
Reparaturen an den Autos sind nur innerhalb der Boxengasse oder im Fahrerlager gestattet – keinesfalls auf der Strecke.
Jeglicher Abfall muss am Ende des Tages vom Besitzer wieder mitgenommen werden.
Besucher müssen hinter den Absperrungen bleiben und dürfen die Strecke nicht betreten.
Kindern unter 14 Jahren ist der Aufenthalt innerhalb der Rennstrecke, der Boxengasse und des Fahrerlagers nur in Begleitung ihrer Eltern gestattet. Eltern haften für Ihre Kinder. Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen. Für mitgebrachte Tiere haftet der Halter.
Schäden, die an der Bahn oder Anlage verursacht werden, sind unverzüglich einem Mitglied zu melden und vom Verursacher wieder zu beseitigen
Die Mitglieder sind jederzeit berechtigt, bei Zuwiderhandlungen oder bei grober Fahrlässigkeit beim Betrieb dieser Anlage ein Platzverbot auszusprechen.